Leider erhalten wir immer wieder die Anfrage, ob die Feuerwehr auf der Einsatzanfahrt immer mit Martin-Horn fahren muss - selbst in der Nacht, wenn kaum Verkehr unterwegs ist. Die Antwort auf diese Frage können wir mit einem kurzen Ja beantworten. Denn nur mit Blaulicht und Sondersignal (Martin-Horn) können Einsatzfahrzeuge Sonderrechte in Anspruch nehmen.
Bei Einsatzfahrten mit Sonderrechten der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bestehen im Vergleich zu einer Fahrt ohne Nutzung von Sonder- und Wegerechten ein bis zu 4-fach höheres Risiko an einem tödlichen Verkehrsunfall und ein 17-fach höheres Risiko an einem Verkehrsunfall mit hohen Sachschäden beteiligt zu sein. Statistisch kommt es zum Beispiel bei der Anfahrt des Einsatzortes beim Rettungsdienst alle 19 Sekunden zu einer kritischen Fahrsituation beziehungsweise einem Beinahe-Unfall.
Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit tatü-tata und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
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